26.05.2025 | Antrag der FW-FWG Stadtratsfraktion zur Förderung neuer Einzelhandelskonzepte in der Stadt Würzburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


die Stadtverwaltung wird beauftragt, neue Konzepte im stationären Einzelhandel, z.B. die Einrichtung von Kaffee Ecken und Snackbereichen innerhalb von Ladengeschäften, künftig niedrigschwellig und unbürokratisch zu behandeln, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Gastronomieanteil ist eindeutig dem Einzelhandelsgeschäft untergeordnet.
  2. Die gastronomisch genutzte Fläche überschreitet nicht 15 Prozent der gesamten Verkaufsfläche des Ladengeschäfts,
    maximal jedoch 45 Quadratmeter.
  3. Es erfolgt kein Ausschank von brandweinhaltigen Getränken!
  4. Für Außensitzflächen gilt:
  • Außensitzplätze werden genehmigt, sofern dies verkehrsrechtlich und immissionsschutzfachlich möglich ist.
  • Maximal 10 Plätze werden gestattet, angeordnet in einer Reihe direkt entlang der Geschäftsfront.
  • Für je zwei Sitzplätze wird max. ein kleiner Bistrotisch gestattet.
  • Die Vorgaben der Gestaltungssatzung sind einzuhalten.
  • Die Genehmigung der Außensitzflächen erfolgt stets widerruflich, um auf etwaige spätere Änderungen im Stadtbild
    oder Verkehrsfluss flexibel reagieren zu können.

Begründung:
Der stationäre Einzelhandel befindet sich in einer tiefgreifenden Strukturkrise, die durch veränderte Konsumgewohnheiten, den anhaltenden Trend zum Onlinehandel und die Folgen der Corona-Pandemie noch verschärft wurde. Innenstädte verlieren zunehmend ihre Vielfalt und Lebendigkeit – ein sich beschleunigender Leerstand gefährdet die Attraktivität als Einkaufs- und Aufenthaltsorte.


Gerade kleinere und mittlere Einzelhändler stehen unter erheblichem Druck, sich durch neue Angebote besser zu positionieren und Kunden ein besonderes Erlebnis und Aufenthaltsqualität zu bieten. Dazu gehören ergänzende Angebote zur Kundenbindung wie eine kleine Kaffee- oder Snackecke im Laden, die helfen können, die Kundenfrequenz zu steigern und die Verweildauer zu verlängern.


Diese Angebote im Laden können einen wichtigen Beitrag zur Belebung der Innenstadt leisten und der Verödung durch zunehmenden Leerstand entgegenwirken.


Aktuell werden solche Vorhaben jedoch vielfach wie eine Umnutzung in einen Gastronomischen Betrieb eingestuft und unterliegen umfangreichen Auflagen, wie z.B. Stellplatzablöse oder Bereithaltung von Toiletten, die im Verhältnis
zur tatsächlichen Nutzung eine erhebliche Erschwernis darstellen und zum potentiellen Ertrag in keinerlei Verhältnis stehen. Diese übermäßige Regulierung hemmt Innovation, gefährdet bestehende Betriebe und verhindert dringend notwendige Anpassungen im Wettbewerb.

Entsprechend der Novellierung der bayer. Bauordnung sind Nutzungsänderungen gegenwärtig unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Leider scheitert dies oftmals an den Regularien des Stellplatzrechtes. Daher ist es notwendig, in der neuen Stellplatzsatzung eine Erleichterung aufzunehmen.


Mit diesem Antrag soll daher eine pragmatische, standortstärkende Regelung geschaffen werden, die es Einzelhändlern ermöglicht, ihr Geschäftsmodell flexibel weiterzuentwickeln, ohne durch unverhältnismäßige Auflagen überfordert zu werden. Gleichzeitig wird durch klare Vorgaben sichergestellt, dass der Charakter eines Einzelhandelsgeschäfts erhalten bleibt und keine Verdrängung in Richtung vollwertiger Gastronomiebetriebe stattfindet.


Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Josef Hofmann
Fraktionsvorsitzender FW-FWG